....eine Wanze ist es schon mal nicht, das sei schon mal vorab verraten.
Es gibt so manche Entdeckungen, die triggern nicht nur wegen ihres puren Vorhandenseins, sonders lassen auch die Gedanken in die eigene Vergangenheit wandern. Wie hier in der der Spinnereistraße in Leipzig. Auf den ersten Blick eine unverputzte Backsteinmauer als Abgrenzung des einstigen Fabrikgeländes, der ehemaligen Leipziger Baumwollspinnerei.
Doch schauen wir man genauer hin….Oben auf der Mauerkrone befinden sich eine ganze Reihe in Beton eigelassener Glasscherben. Böser „Erklimmschutz“, möchte ich sagen.
Und genau an diesen fühlte ich mich erinnert, denn der Hof meines Elternhauses in der Fockestraße war einseitig (zur Bäckerei) mit einem übermannshohen Lattenzaun und dreiseitig mit einer Ziegelmauer eingefasst.
Eine davon begrenzte den Innenhof zu einem Nachbargrundstück mit einer Bebauung, die so gar nicht in diese Mietshausbebauung zu passen schien. Es war eher eine kleine, heute würde man sagen, Stadtvilla. Wenngleich auch recht einfach gehalten und in einem miserablen Bauzustand, war sie irgendwie „geheimnisvoll“. Der kleine wildromantische Garten wurde allseitig von gleichen mauern eingerahmt, jedoch waren diese zur eigenen Grundstücksseite mit großen Leinwandbildern geschmückt. Auch diese waren stark verwittert, manche hatten sich schon von Ihrem Lattengerüst gelöst, man konnte jedoch noch bei Einigen Landschaftmotive erkennen. Es sollen wohl die Werke eines Requisitenmalers gewesen sein, dort dort mal wohnte.
Eine Seite der Hof umringenden Mauer war damals mit eben diesen Glasscherben vor Erklettern geschützt, was uns als Kindern natürlich nicht sonderlich gefiel. Den dahinter befand sich ein interessantes Grundstück mit einem riesigen Gebäude einer alten KFZ Garage (Brandvorwerkstrasse 36A), das schrie regelrecht nach Erkundung. So haben wir dann diesen hinderlichen „Mauerkronenschmuck“ bearbeitet. Natürlich nicht überall, nur dort wo wir wollten. So ergaben sich also Insider-Überkletterschneisen. Gewußt wie und wo, man wußte ja nicht vor wem man mal fliehen mußte ;-)
Historisches zur sogenannten Kirow-Garage.
Es ist immer wieder gut für schwierige Fälle der Recherche ein gutes Netzwerk zu haben. So erfuhr ich von Thomas Albrecht in der FB Gruppe "Leipzig - Geschichte und Geschichten" Folgendes zur besagten Garage:
"Besitzer der beiden Gebäude (Vorher- und Hinterhaus) war der Fabrikbesitzer Eugen Lauber. Mieter des Hinterhauses war die "Central-Garagen-GmbH". "Um 1935 hatte sich zusätzlich die "24-Stunden-Leuchtzeichen-Vertriebs-Gesellschaft GmbH" ein paar Räume im Hinterhaus angemietet - 1935 waren die Schilder-Vertrieber wieder verschwunden. Bis 1943 war in dem Bau die "Central-Garage" ansässig - der Pächter war ein gewisser Martin Haase."
...Aber kommen wir noch einmal zurück zu besagten "Überkletterschutz".
Selbst im ehemaligen Stasi Gefängnis Schwerin ist wohl so eine Mauerbekrönung als sicherlich abschreckendes und im Falle eines Falles sehr wirksames Mittel gegen das Erklimmen und übersteigen zu entdecken. Dort, wie auch anderswo an eigentlich nicht so „sicherungswürdigen“ Objekten, einfachen Betriebsgelände oder Fabrikanlagen, wird der Grund für diese art Sicherung bestimmt die „billige“ Realisierung gewesen sein. Es kommt gar nicht so selten vor, wie eine kurze Onlinerecherche ergibt.
Und selbst noch heute erfragen „interessierte“ Mauerbesitzer die entsprechende Rechtslage:
Ist das Einzementieren von Nägeln und Glasscherben in Mauern legal?
„Mir hat mal ein ehemaliger Polizist folgendes gesagt:
Es ist legal Nägel und Glasscherben in Mauern einzuzementieren, wenn diese Mauer nicht als Grenzmauer geplant ist, und das Grundstück so abgelegen liegt, dass eine Gefährdung der Allgemeinheit auszuschließen ist. Daher könnte man so sein Haus vor Einbrechern schützen.
Das ist aber auch schon locker 20 Jahre her, seit er mir das erzählt hat.
Trifft diese Aussage auch heute noch zu?“
Oh Mann, allein die Frage läßt schon tief in die Abgründe des menschlichen Wesens blicken. Die Rechtslage ist jedoch klar:
„VORSÄTZLICHE Körperverletzung kommt in Betracht, wenn dieser die Glasscherben eingebaut bzw. einbauen ließ und hierbei billigend in Kauf genommen hat, dass sich an dieser „ Falle “ ein „ Zaungast “ verletzen wird. Ich vermute, dass in der näheren Umgebung des Bolzplatzes immer wieder einmal der ein oder andere Ball über das Ziel hinaus schießt und dieser Verdacht deshalb gar nicht allzu fern liegt.
Eine ebenfalls strafbare FAHRLÄSSIGE Körperverletzung kommt in Betracht, wenn die erlittenen Schnittwunden fahrlässig und nicht vorsätzlich verursacht wurden. Nach § 229 StGB i.V.m. § 230 StGB wird fahrlässige Körperverletzung „nur“ auf STRAFANTRAG des Verletzten oder sonstiger Antragsberechtigter verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.“
Quelle: „frag-einen-anwalt“
...ein Blick zurück in jenen Hof in den 80gern
Ich habe sogar ein paar Originalfotos von den beschriebenen „Mauern der Kindheitserinnerung“ gefunden, jedoch aus späteren Tagen. Es war eine der traditionellen Feten zu Berufsschulzeiten, die im April 1986 in diesem Terrain abgehalten wurde. Auf was wir damals Würstchen gegrillt haben…sensationell (da schmunzelt der heutige Weber Besitzer). Ein Teil der Mauer war da schon eingestürzt, wie man sieht. Triumphierend zeige ich ein Stückwerk ;-)
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