Es ist ein Stück Leipziger Geschichte, respektive ein Erinnerungsmal an ein geschichtliches Ereignis in Leipzig welches zu Recht unter der Rubrik „Leipziger Entdeckungen“ eingeordnet ist. Denn
wahrhaftig entdecken muss man es schon, entdecken und deuten.
Im Salzgässchen, eigentlich nunmehr ein fast platzähnlicher, freier Raum statt einem Gässchen, zeigen sich beim aufmerksamen Betrachten der sonst eintönig grauen Pflaster zwei bronzefarbene
„Bänder“ und ein mittig angeordnete Platte mit der Aufschrift „17. Juni 1953“.
Zugegeben etwas spartanisch für den Betrachter, der nun versucht die „Pflaster-Intarsien“ zu deuten. 17. Juni 1953, Volksaufstand in der DDR, sicher auch in der Messestadt der DDR, das wird der
geschichtlich bewanderte Betrachter noch hinbekommen. Ob er auf die Versinnbildlichung von Panzerketten bei den beiden „Bändern“ kommt, weiß ich nicht. Aber das wäre richtig.


Der geschichtliche Hintergrund für dieses Denkmal:
„Am 17. Juni 1953 kam es zum Volksaufstand in der DDR. Lokal initiierte Proteste gegen eine Erhöhung der Arbeitsnormen entwickelten sich rasch zu einem landesweiten Aufstand gegen die
SED-Regierung. Leipzig war neben Ost-Berlin, Halle und Magdeburg ein wichtiges Zentrum der Proteste.
Am Morgen des 17. Juni 1953 marschierten zunächst Belegschaften von Baustellen und Industriebetrieben ins Leipziger Stadtzentrum. Wenige Stunden später zogen bereits mehrere zehntausend Menschen
durch die Leipziger Innenstadt. Nach friedlichem Beginn der Demonstrationen veränderte sich das Bild im Verlauf des Tages. Mit der Verhängung des Ausnahmezustandes durch den sowjetischen
Militärkommandanten drängten immer mehr Panzer und sowjetische Soldaten in die Innenstadt. Spätestens mit den ersten gezielten Schüssen auf protestierende Menschen wurde schließlich klar, dass
weder die Sowjetmacht noch das DDR-Regime bereit waren, auf Forderungen der Demonstrierenden wie zum Beispiel die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und freie Wahlen einzugehen. "(1)

Heute erinnert das 2024 angelegte „Denkmal der Panzerspuren“ mit ins Pflaster eingelassenen Bronzetafeln im Salzgässchen nahe dem Marktplatz in der Leipziger Innenstadt an den 17. Juni 1953. Damals stand dort ein Pavillon der Nationalen Front, die alle zugelassenen Parteien und Massenorganisationen der DDR bündelte. Der Pavillon wurde im Zuge der Proteste zerstört, aber sehr schnell wieder aufgebaut. Auf einem Foto vom 17. Juni 1953, auf dem der Pavillon noch zu sehen ist, erkennt man einen russischen Panzer etwa am Ort des heutigen Denkmals. Allein in Leipzig forderte die Niederschlagung des Aufstands neun Todesopfer und fast 100 Verletzte.“ (1)

Ob dieses Denkmal an die Ereignisse zum 17. Juni 1953 in Leipzig eine würdige und geglückte Ausprägung hat, mag jeder für sich selbst beurteilen. Ich finde es, zu unscheinbar und insbesondere
durch eine fehlende Erklärung nur mit Mühe erklärbar.
Davon das man sich in Leipzig mit dem „Bodendenkmal“ recht schwertut, zeugt auch ein Stadtratsbeschluss vom 17. Mai 2025. Darin bestätigt der Stadtrat einen Respektabstand zum Denkmal für den 17.
Juni 1953.
FDP-Stadtrat Sasche Matzke hatte im März einen Antrag eingebracht, mit dem die bronzenen Spuren eines Panzers T34 im Pflaster bei Veranstaltungen an dieser Stelle mehr respektvolle Beachtung
erhalten sollen. Aufgrund seiner prominenten Lage und der Beschaffenheit des Denkmals wird an Markttagen und anderen Veranstaltungen wird eine Würdigung des Denkmals teilweise unmöglich gemacht.
Matzke stellte fest, dass Markt- und Veranstaltungsbauten in unmittelbarer Nähe des Denkmals aufgestellt werden, wobei Teilbauten sogar auf dem Denkmal selbst platziert sind. Er forderte die
Stadt auf, bei der Planung und Aufstellung im Salzgässchen dafür zu sorgen, dass um das Denkmal herum ein angemessener Freiraum verbleibt.
Matzke beantragte, dass das Marktamt bei der Planung von Märkten und Veranstaltungen einen sog. „Respektabstand“ von mindestens zwei Metern einhält. Das Marktamt hat in seiner Stellungnahme zum
Antrag formuliert: „Das begehbare Denkmal ‚Panzerspuren‘ für den Volksaufstand am 17. Juni 1953 wurde im Frühjahr 2014 gewidmet. Seitdem hält das Marktamt bei eigenen Märkten und Veranstaltungen
einen Achtungsabstand von 2 Metern ein, mit Ausnahme des Leipziger Weihnachtsmarktes.“

Bei Fremdveranstaltungen Dritter wird die Erlaubnis zur Sondernutzung mit Auflagen erteilt, darunter die Einhaltung eines Achtungsabstands von 2 Metern. Die einzige Ausnahme ist der Leipziger
Weihnachtsmarkt, bei dem aufgrund des bewährten Aufbaukonzepts ein Abstand von etwa 1 m als angemessen erachtet wird.
Sascha Matzke brachte mit diesen Zusicherungen des Marktamtes den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung. Die Ratsversammlung stimmte einstimmig zu.
So, nun wäre auch das geklärt. 1-2 Meter Respektabstand. Sicherlich wird damit die optische Sichtbarkeit des Denkmals verbessert, ob jedoch das begehbare Denkmal auch mehr in den Fokus und ins
Bewusstsein der Leipziger und Stadtbesucher vordringt….?
(1) Text/Bildquelle: https://www.demokratie-geschichte.de
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